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Hamburg Markenrecht (Teil 4)

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Achtung, gruselig! Deutschlandweit bekannt ist das “Hamburg Dungeon” – eine Ausstellung in der historischen Speicherstadt von Hamburg. Es ist ein Gruselkabinett mit Showeinlagen und Fahrgeschäften, das die Geschichte Hamburgs nacherzählt und mit Schauspielern darstellt. Seit dem Jahre 2000 gibt es diese Ausstellung und sie verzeichnet seit jeher große Erfolge. Eigentümer des “Hamburg Dungeon” ist die Merlin Entertainments Group.

Markenrecht

Mit diesem Grusel wird viel Geld verdient – umso erstaunlicher, dass sich beim DPMA Register keine eingetragene Wort-Bildmarke zum Hamburg Dungeon finden lässt. Hier hatten wir vom Markenrecht Blog damit gerechnet, dass sich verschiedenste Fanartikel zum Dungeon verkaufen lassen könnten, etwa mit dem Logo des Dungeons. Einzig hier lässt sich ein “blutiges” Logo finden, die Marke ist allerdings schon gelöscht. Die Wortmarke “Hamburg Dungeon” ist allerdings zu finden.

Geschichte Hamburgs ist keine Voraussetzung

Sie müssen aber nicht erst die Geschichte der Stadt Hamburg als Gruselversion nacherzählen, um selbst eine Marke anzumelden. Hierfür tragen Sie das zu schützende Kennzeichen einfach beim DPMA ein (das geht online) und informieren sich bei uns über alles, was Sie dabei beachten müssen.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anwalt für Markenrecht, Hannover)

Tel. 0800 100 4104


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